Versicherung

Alle aktiven Sportler*innen, die regelmäßig ihren Mitgliedsbeitrag zahlen oder offiziell vom Beitrag befreit sind, werden in ihren jeweiligen Sportarten den Fachverbänden gemeldet. Für jedes aktive Mitglied zahlen wir Gebühren in unterschiedlicher Höhe, aktuell zwischen 1,50 und 8,00 EUR / Jahr (Stand 02/2024).

Wir sind derzeit Mitglied in folgenden Fachverbänden:

  • Berliner Box-Verband
  • Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Berlin
  • Verband für Freizeitfußball Berlin
  • Anbei ein paar Informationen rund um den Versicherungsschutz für unsere Mitglieder und Funktionsträger*innen, z.B. Trainer*innen, Vorstandsmitglieder, Projektleiter*innen, Übungs- und Sportgruppenleiter*innen im Verein.

    Nach § 823 BGB ist jeder zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.

    • EUR 10.000.000,- pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
    • EUR 100.000,- für Vermögensschäden
    • EUR 2.000.000,- Umwelthaftpflicht

    Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflichtder Mitglieder des Vereinsvorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitgliedern,sämtlicher übrigen Vereinsmitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke der versicherten „Vereine“ (z.B. satzungsgemäßen Veranstaltungen),sämtlicher übriger Angestellten und Arbeiter*innen (z.B. hauptamtliche Trainier*in, Sportlehrer*in) für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für die „Vereine“ verursachen (z.B. Helfende bei Auf- und Abbauarbeiten und in eigener Regie geführten Restaurationsbetrieben),von Nichtmitglieder als Begleiter*innen von Jugendlichen und Kindern bei Veranstaltungen und im Rahmen von Betreuungstätigkeiten, die im Auftrag der „Vereine“ durchgeführt werden,von Nichtmitglieder, die im Trainings-/ Übungsbetrieb des Vereins unter Leitung einer berechtigten Person teilnehmen mit dem Ziel, nach vier Wochen dem Verein beizutreten,als Teilnehmer*innen an von den „Vereinen“ veranstalteten Wettbewerben, einschließlich Sport- und Spielfeste, Lauf-Treffs uvm, sowie Begleiter*innen von behinderten Sportler*innen, sofern deren Begleitung erforderlich ist.

    • Im Rahmen des Vertrages ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht
      als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten (z.B. Turnhallen, Sport- und Kinderspielplätze, Vereinshäuser, Schwimmbäder), sofern diese ausschließlich dem Verbands- oder Vereinsbetrieb dienen
    • Versichert sind hierbei Schäden infolge Verstoßes gegen die Pflichten, die den Verbänden und Vereinen in den genannten Eigenschaften obliegen, z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteigen und Fahrdamm
    • aus der Präsentation der .Vereine” auf Ausstellungen und Messen;
    • aus der Benutzung fremder Sportanlagen und sonstiger fremder Anlagen, Gebäude und Räume (gleichgültig, ob im Eigentum der öffentlichen Hand oder von Privaten), Mietsachschäden anlässlich Feuer und Explosionsschäden gelten mitversichert. Die Versicherungssumme hierfür beträgt 10 Mio€
    • aus Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in eigener Regie;
    • aus der Durchführung von Reit- und Fahrveranstaltungen, Rennen, Turnieren, Wettreiten Schlepp- und Schnitzeljagden und der dazu erforderlichen Übungen.

    Auslandsschäden

    Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommenden Schäden.

    Abhandenkommen von fremden Schlüsseln

    Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Hierzu gehören Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen. Die Versicherungssumme beträgt € 100.000,- je Schadensfall (der Verein trägt pro Schaden 50€ selbst)

    Abhandenkommen von Sachen

    Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung sowie Abhandenkommens von zur Aufbewahrung übernommener Gegenstände bis zu einem Gesamtwert von 1.000 € je Einzelfall. (darunter zählt nicht das Abhandenkommen/Diebstahl in Umkleidekabinen, Geld, Wertpapiere, Sparbücher, Schmuck, Wertgegenstände, o.ä.)

    Mietsachschäden an beweglichen Sachen

    Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an einmalig zu satzungsgemäßen Zwecken gemieteten, gepachteten oder geliehenen beweglichen Sachen, wie z.B. Musik- und Beschallungsanlagen, Hüpfburgen, max. 5.000 € je Versicherungsfall

    Internetnutzung

    Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftung wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. Interne, per E-Mail oder mittels Datenträger.

    Umwelt-Basisversicherung

    • Eingeschlossen ist die Gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkungen, 
      gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß Umweltschadengesetz zur Sanierung von Umweltschäden.

    Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht aus der Beschaffenheit und Benutzung von Sportanlagen einschließlich der dazu gehörenden Gerätschaften, sonstigen Anlagen, Gebäude und Räume, sowie auf Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung fremder Sportanlagen einschließlich der Gerätschaften sowie sonstiger Anlagen, Gebäude und Räume.

    Ausgeschlossen sind Schäden wegen Abnutzung.

    Voraussetzung dieses Versicherungsschutzes ist, dass bei Übernahme der zur Benutzung zur Verfügung gestellten Sportanlagen und Gerätschaften, der sonstigen Anlagen, Gebäude und Räume der ordnungsgemäße Zustand überprüft wird und etwaige Mängel sofort reklamiert werden.

    Nicht versichert ist die Haftpflicht

    bei privaten Übungen, Ferien- und Vergnügungsfahrten,

    • als Tierhalter*in,  aus Tribünenbau, aus der Ausübung des Berufes von Vereinsmitglieder*innen, auch wenn diese im Auftrag oder Interesse des Vereins erfolgt, aus Halten oder Besitz, von Inbetriebsetzen oder Lenken von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, gleichgültig durch wen, aus welchem Anlass oder zu welchem Zweck das erfolgt, Risiken aus dem Besitz und Betrieb von Öltankanlagen.
    • aus gewerblichen oder gewerbeähnlichen Betrieben aller Art, auch Forschungsstätten,
    • aus Beschädigung von Wasserfahrzeugen anlässlich der Benutzung von Slip- bzw. Krananlagen

    Alle Klauseln des Vertrags:

    https://lsb-berlin.net/fileadmin/redaktion/doc/vereinsberatung/Sportversicherungsvertrag_LSB_Berlin_2019.pdf

    • Aktive und passive Mitglieder
    • Ehrenamtliche und nebenberufliche Aufsichtspersonen (Vereins- und Verbandsfunktionäre*innen, Übungsleiter*innen, Sportlehrer*innen, Organisationsleiter*innen, Jugendleiter*innen, Betreuer*innen), die den satzungsgemäß bestimmten Organen und Institutionen angehören sowie Personen, die durch den Vorstand des Vereins ständig oder vorübergehend mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen im Rahmen der Aufgaben des Vereines beauftragt sind.
    • Schieds-, Kampf- und Ziel-Richter*innen
    • Nichtvereinsmitglieder*innen
    1. die vom Vorstand des Vereins als Helfer*innen zur Durchführung satzungsgemäßer Veranstaltungen beauftragt werden
    2. die am Trainings-/Übungsbetrieb des Vereins unter Leitung eines beauftragten Übungsleiter*in oder Sportwartes*wärtin mit dem Ziel teilnehmen, nach 1 Monat dem Verein beizutreten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Unfälle vom Beginn bis zum Ende des Trainings-/Übungsbetriebes. Die Wege zu und von den Trainings-/ Übungsstätten sind nicht mitversichert.
    3. als Begleiter*in von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen, die im Auftrag der „Vereine“ durchgeführt werden,
    4. als Begleiter*in von Behindertensportgruppen bei Veranstaltungen, die im Auftrag der „Vereine“ durchgeführt werden,
    5. als Teilnehmer*in an einmaligen Trimmaktionen (z.B. Crossläufe, Spielfeste) die vom Verein durchgeführt werden.

    Unfallbegriff

    Ein Sportunfall liegt vor, wenn ein Mitglied während seiner Betätigung ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Betätigung muss innerhalb der satzungsgemäßen Zwecke oder der sich auch sonst aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen erfolgen. Als Unfall gilt auch, wenn bei einer aktiven Sporttätigkeit (Wettkampf, Training, Übung) durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

    Veranstaltungen

    Alle Mitglieder*innen genießen Versicherungsschutz während der Teilnahme an Verbands- oder Vereinsveranstaltungen, Lehrgängen, Besichtigungen, Empfängen, Wanderungen und sonstigen geselligen Zusammenkünften.

    Wegerisiko

    Versicherungsschutz besteht jeweils während der Veranstaltungen einschließlich der direkten Wege zum und vom Veranstaltungsort.

    Gastsportler*in / Gastübungsleiter*in

    Mitglieder von Vereinen, die dem LSB angehören, haben auch Versicherungsschutz, wenn sie als Gastsportler*in oder –übungsleiter*in an sportlichen Veranstaltungen anderer Vereine teilnehmen.

    Arbeitsdienst

    Versichert sind alle Vereinsmitglieder*innen auch bei unentgeltlichen Arbeitsdiensten auf dem Vereins- bzw. Verbandsgelände, sofern diese vom Verein bzw. Verband angeordnet werden.

    • Kein Versicherungsschutz besteht bei privaten Übungen, Ferienmaßnahmen und Vergnügungsfahrten.
    • Kein Versicherungsschutz besteht für Berufssportler*innen (VBG!).
    • Kein Versicherungsschutz besteht für das gewerbliche Personal, hauptberufliche Turn- und Sportlehrer*innen sowie Trainer*innen in ihrer hauptamtlichen Tätigkeit (VBG!).

    Für alle Versicherten gilt:

    Invalidität € 50.000,-
    Tod € 10.000,-
    Bergungskosten € 50.000,-
    Kosmetische Operationen € 50.000,-
    Kurkostenbeihilfe € 1.000,-

    Zahnverlust (natürlicher Zahn) € 5.000
    Zahnschaden (künstlicher Zahn) € 250,- (Beschädigung oder Reparatur)
    Zahnspangen € 500,- (beschädigte Zahnspangen)
    Brillen oder Kontaktlinsen € 75,-
    Hörgeräte € 400,-

    Bergungskosten

    • Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzt der Versicherer bis zur Höhe des im Versicherungsschein festgelegten Betrages die notwendigen Kosten für:
      Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden,
    • Transport der verletzten Person in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet,
    • Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren,
    • Überführungen zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfalle.

    Unfallmeldung

    Jeder Unfall ist vom Verletzten oder vom Spielführer unverzüglich dem Verein zu melden, der die ausgefüllte und unterschriebene Sport-Unfallschadenanzeige weiterleitet.

    Jede verletzte Person hat sofort, spätestens innerhalb von vier Tagen, einen Arzt aufzusuchen.
    Sollten Sie Übungsleiter*in sein, so ist der Schaden darüber hinaus auch der VBG anzuzeigen.
    Sollten Sie zusätzlich eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, so ist auch dort der Unfall anzuzeigen. Meist gibt es dort das bessere Leistungspaket.

    Todesfälle

    Todesfälle sind innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzuzeigen.
    Unabhängig davon ist die von den Hinterbliebenen unterschriebene Sport-Unfallschadenanzeige einzureichen.

    Invalidität

    Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung ist innerhalb einer Frist von 15 Monaten nach dem Unfalltag unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.

    Ausschlüsse

    Für Unfälle, die nachweisbar dadurch herbeigeführt werden, dass der Versicherte im besonders hohen Maße leichtfertig bzw. grob fahrlässig gehandelt hat, kann der Versicherungsschutz versagt werden.
    Darüber hinaus ist nicht versichert:
    – Verlust oder Abhandenkommen von Zahnprothesen/Hörgeräten ist nicht versichert
    – Es werden keine Kosten für Heil- und Hilfsmittel getragen

     

     

    https://lsb-berlin.net/fileadmin/redaktion/doc/vereinsberatung/Sportversicherungsvertrag_LSB_Berlin_201907.pdf

    Grundsätzlich:
    1. Antrag ausfüllen (hierbei kann auch deine SG-Leitung helfen)
    Haftpflicht
    Unfall
    2. Anlagen und Details beifügen
    3. Uns zusenden, im Original und unterschrieben. Wir werden Angaben ergänzen und den Antrag an die entsprechenden Stellen weiterleiten. Die Schadensmeldung nicht direkt an den Versicherer! :
    Roter Stern Berlin 2012 e.V.
    Lynarstraße 38, 13353 Berlin

    Unsere Unfallversicherung versichert die dauerhafte Invalidität nach einem Sportunfall, wenn diese größer als 15% ist. Dieser bleibende Körperschaden muss spätestens ein Jahr nach dem Unfall eingetreten sein und nach weiteren 3 Monaten durch einen Arzt schriftlich festgestellt werden. Der Anspruch auf Invalidität muss bis 15 Monate nach dem Unfall beim Versicherer geltend gemacht werden. Hierzu ist nicht nur das vollständige Ausfüllen der Schadenanzeige notwendig, sondern auch der Besuch eines Arztes innerhalb der ersten 4 Tage nach dem Unfall.

    Die Schadenanzeige sollte bis max. 14 Tage nach dem Unfallereignis vollständig ausgefüllt und durch den Verein und die verletzte Person unterschrieben beim Versicherer eingegangen sein.

    Todesfälle (aufgrund eines Unfalls) melden Sie bitte innerhalb von 48 Stunden telefonisch: Tel: 030 / 37 44 29 614

    Die kollektive Absicherung von Risiken ist schon einige Jahrhunderte alt. Wer seinen erreichten Lebensstandard halten und absichern möchte, findet hier ein paar Vorschläge:

    a) Berufshaftpflicht für Sporttrainer
    b) Berufsunfähigkeitsversicherung
    c) Krankenzusatzversicherung
    d) Auslandsreisekrankenverischerung
    e) Unfall-Versicherung

    a) Berufshaftpflicht für Sporttrainer*innen
    Trainierende, die keinem Verein angehören oder die neben dem Vereinssport auch in kommerziellen Einrichtungen tätig sind, sollten eine Berufshaftpflichtversicherung haben.

    b) Berufsunfähigkeitsversicherung
    Für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen gibt es keine gesetzliche Leistung bei Berufsunfähigkeit (der ausgeübte oder versicherte Beruf). Lediglich bei Erwerbsunfähigkeit (GAR KEIN Beruf kann mehr ausgeführt werden) gibt es eine Grundversorgung, die gerade in jungen Jahren häufig nicht mal auf der Höhe des ALG II Satz liegt.

    Da bereits heute jeder 4. Arbeitnehmer wegen schweren oder chronischen Erkrankungen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden muss, stellen Sportunfälle noch ein weiteres Risiko dar, weswegen eine private Absicherung wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu einer der wichtigsten Versicherungen gehört. Nur so ist gewährleistet, dass bei Eintritt des Versicherungsfalles der bereits erworbene Lebensstandard auch weiterhin aufrechterhalten werden kann.

    c) Krankenzusatzversicherung
    Durch die Vielzahl der gesetzlichen Veränderungen ergibt sich die Notwendigkeit, über den eigenen Krankenversicherungsschutz nachzudenken. Ob die Gesetzliche oder Private Krankenversicherung zu meinem Sportrisiko passt sollte dabei ebenso geprüft werden, wie die Höhe des Krankengeldes und die Festbeiträge und Zuschüsse bei Zahnbehandlungen und –ersatz.

    Viele bekannte Leistungen sind nicht mehr Teil von Leistungskatalogen der Krankenkassen. So gibt es mittlerweile zum Teil sehr hohe Selbstbeteiligungen bei Zahnbehandlungen, -ersatz, -prothesen u.ä.
    Darüber hinaus befinden sich die Gesetzlichen Krankenkassen vermehrt im Wettbewerb und bieten ihren jeweiligen Zielgruppen besondere Angebote und Bonusprogramme.

    d) Auslandsreisekrankenverischerung
    Obwohl mit den meisten europäischen Ländern Sozialversicherungsabkommen bestehen, werden deutsche Krankenkassen im Ausland häufig nicht anerkannt. Dies hat zur Folge, dass notwendige medizinische Behandlungen im Ausland durch den Betroffenen vor Ort selbst beglichen werden müssen.

    Um dies zu vermeiden, sollte vor Reiseantritt eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden, die die Kosten für im Ausland angefallene medizinisch notwendige Behandlungen übernimmt. Auslandsreisekrankenversicherungen werden zu sehr günstigen Konditionen angeboten und müssen vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden.

    e) Unfall-Versicherung
    Unfälle sind plötzlich, von außen, unvorhersehbare Schadensereignisse. Ereignisse, die im Sport häufig vorkommen: Foul im Fußball und der anstehende Knochenbruch oder Muskelfaserriss; ein Schlag, der durch die Deckung kommt und die Nase bricht oder das Augenlicht langfristig schädigt.
    Um im Falle dessen Geld/Leistungen zu erhalten benötigt man eine private Unfallversicherung.


    Mit freundlicher Unterstützung unseres Sponsors


    Sofern du Fragen hast oder ein Angebot wünscht, melde dich gern bei uns:

    Tel. 030 – 54 90 53 185
    Fax 030 – 54 90 53 180
    Mail info {at] christian-torenz.de
    web christian-torenz.de