Mitgliederversammlung 2026

Am Samstag, 31. Oktober 2026, kommen wir von 10 bis 18 Uhr im PA58 (Nachbarschaftshaus, großer Saal, Prinzenallee 58, Eingang über den Hinterhof) in Berlin-Wedding zusammen – danach gibt es einen gemütlichen Ausklang bis 21 Uhr. Hier findest du die vorläufige Tagesordnung, die eingegangenen Anträge und die Regeln aus unserer Satzung.

Wann und wo?

31.10.Samstag, 10–18 Uhr, danach gemütlicher Ausklang bis 21 Uhr

PA58 – Nachbarschaftshaus, großer Saal
Prinzenallee 58, 13359 Berlin (Wedding)

Eingang über den Hinterhof. Alle Mitglieder sind eingeladen und stimmberechtigt. Es gibt vor Ort Essen und Getränke, mittags ein Mitbringbüffet.

Antragsfrist abgelaufen

17.10.Bis hierhin konnten Anträge beim Vorstand eingereicht werden
  • Satzungsänderungen: Es ist kein Antrag eingegangen. Anträge auf Satzungsänderung sind damit nicht mehr möglich.
  • Alle anderen Anträge: Bis zum 17.10.2026 sind keine weiteren Anträge eingegangen, es gelten die vier Anträge unten. Auf der Versammlung sind nur noch Initiativanträge möglich – über sie entscheiden die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit.
  • Fragen per E-Mail an vorstand@roter-stern.berlin

Vorläufige Tagesordnung

Ablauf am 31. Oktober

Die Tagesordnung ist vorläufig. Eingegangene Anträge werden in die finale Tagesordnung aufgenommen.

1. Block10:00–12:45 Uhr
  1. Ankommen, Kaffee
  2. Begrüßung

    Herzlich willkommen beim Roten Stern. Gruppenspiel „Ich und der Rote Stern“: Stellt euch euren Sitznachbar:innen vor (5 Minuten).

  3. Formale Eröffnung

    Versammlungsleitung: Vorstandsvorsitzender (§ 12 Abs. 1 der Satzung). Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der fristgerecht eingereichten Anträge, Bestätigung der Tagesordnung durch die Versammlung, Übergabe an die Moderation

  4. Moderation und Protokollführung

    Moderation: Philip und Ronja. Wahl der Protokollführung

  5. Bericht des Vorstands

    Tätigkeit und Erfolge, Grundlage für die Entlastung des Vorstands

  6. Bericht der Geschäftsführung

    Jahresrückblick

  7. Bericht der Kassenprüfenden

    Prüfbericht

  8. Fragen und Antworten

    Eure Fragen zu den Berichten

  9. Entlastung des Vorstands

    Antrag der Kassenprüfenden auf Entlastung, Abstimmung

  10. Aktivierung in Tischgruppen

    In 5er-Gruppen: Was ist für euch der Rote Stern? Was brauchen wir in den nächsten zwei Jahren? Strategischer Horizont: Was ist das Ziel des RSB? Die Ergebnisse gehen in die Vorstandsklausur und in die Broschüre „Wie kann ich mitmachen?“.

  11. Mittagspause bis 13:45 Uhr

    Mitbringbüffet

2. Block13:45–18:00 Uhr
  1. Anträge der Sportgruppen und Mitglieder
    • Finanzantrag SG Tischtennis: Wettkampftische (Investition)
    • Antrag zum Schutz der Mitglieder:innendaten
    • Gründung einer AG „Sportstätte Kampfsport“ und Bildung einer Rücklage für eine eigene Sportstätte
    • Arbeiter*innen-Olympiade
    • Initiativanträge: möglich, wenn die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit zustimmen

    Zu den Antragstexten ↓

  2. Budgetplan 2027

    Präsentation des Finanzwarts und Beschluss. Abstimmung über das Budget 2027 mit einfacher Mehrheit. Berücksichtigt sind die beschlossenen Anträge mit Finanzwirkung: Rücklage Sportstätte (15.000 €), Wettkampftische (5.000 €)

  3. Kaffeepause

    15 Minuten

  4. Anträge auf Satzungsänderung

    Entfällt: Es sind keine Anträge eingegangen

  5. Ausblick auf 2027

    Jahresprogramm 2027: Projekte, Ziele, Jahresplanung, Wunschliste. Wer macht mit? Gleich hier Leute zusammenbringen

  6. Rückblick 2026 – wir feiern uns!

    Frühjahr, Sommer, Herbst und zum Schluss: Danke an alle Ehrenamtlichen

3. Block18:00–21:00 Uhr
  1. Geselliger Ausklang 🎃

    Wer mag, bleibt bis 21 Uhr in der P58, es gibt Essen und Getränke. Drinks ab 19 Uhr im Brüsseler Eck. Hilfe beim Aufräumen ist erwünscht.

Eingegangen bis 17. Oktober

Anträge zur Mitgliederversammlung

Stand: 23. Oktober 2026. Die Antragsfrist ist abgelaufen, weitere Anträge sind nicht eingegangen. Tippe auf einen Antrag, um den vollständigen Text zu lesen.

1Investition in Tischtennis-WettkampftischeFinanzantrag · SG Tischtennis

Die Sportgruppe Tischtennis beantragt eine Investition von 5.000 € für Tischtennisplatten (Wettkampftische).

2Schutz der Mitglieder:innendatenAntrag · SG Muay Thai

Die SG Muay Thai bringt ihren Antrag aus dem letzten Jahr erneut ein:

„Wir beantragen, dass der Vorstand eine Strategie zum Schutz der Mitglieder:innendaten vor Zugriffen bis zur Mitgliederversammlung 2027 erarbeitet, dort vorstellt und spätestens zum 31.12.2027 vollständig umgesetzt. (Anleihen und Unterstützung gäbe es bei FragDenStaat.)“

3Eigene Sportstätte Kampfsport: Gründung einer AG und Rücklage im Budget 2027Antrag · Kai Friedhoff (Vorstand)

Beschlussvorschlag

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

  1. Der Verein gründet die Arbeitsgemeinschaft (AG) „Sportstätte Kampfsport“. Ihre Aufgabe: den Bedarf der Kampfsportgruppen (Boxen, Muay Thai, Kickboxen, Jugend) ermitteln, geeignete Standorte und Objekte suchen, ein Raumprogramm mit Kosten- und Finanzierungsplan erarbeiten, Fördermöglichkeiten prüfen und ein Betriebsmodell vorschlagen.
  2. Die AG steht allen Mitgliedern offen. Die betroffenen Sportgruppen und der Vorstand entsenden je mindestens eine Person. Die AG wählt eine Sprecher*in und berichtet dem Vorstand laufend.
  3. Die AG legt der Mitgliederversammlung 2027 ein Konzept vor. Über Anmietung, Kauf oder eine andere Trägerform entscheidet die Mitgliederversammlung.
  4. Im Budget 2027 wird eine zweckgebundene Rücklage „Sportstätte Kampfsport“ gebildet. Sie wird in Höhe von 15.000,00 € aus dem freien Vermögen zugeführt. Das Budget 2027 erhält dafür eine eigene Zeile „Zuführung zur Rücklage Sportstätte“ unterhalb des Ergebnisses.
  5. Ab 2028 wird die Rücklage jährlich um mindestens 5.000,00 € aufgestockt, bis zum Zielbetrag von 30.000,00 € im Jahr 2030. Mögliche Quellen sind Jahresüberschüsse, Spenden, Sponsoring und Fördermittel.
  6. Mittel aus der Rücklage werden nur für die Sportstätte verwendet (z. B. Kaution, Umbau, Ausstattung, Eigenanteil bei Förderung). Über Auszahlungen entscheidet der Vorstand; ab 25.000,00 € je Einzelbetrag ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung nötig.
  7. Ist bis zum 31.12.2030 kein Standort gesichert, entscheidet die Mitgliederversammlung über die weitere Verwendung der Rücklage. Bis dahin bleibt sie zweckgebunden.

Begründung

Der Verein hat rund 1.100 Mitglieder und wächst nach Erfahrung des Vorstands um etwa 15 % pro Jahr. Die Kampfsportgruppen (Boxen, Muay Thai, Kickboxen) brauchen dauerhaft verfügbare Trainingsflächen.

Eine eigene Sportstätte sichert Trainingszeiten, schafft Platz für Jugend- und Wettkampfarbeit und kann durch externe Nutzung Einnahmen erzielen. Die AG bündelt Wissen und Engagement der Gruppen, bereitet die Entscheidung fundiert vor und bindet die Mitglieder frühzeitig ein. Die Rücklage macht den Verein handlungsfähig, sobald ein geeignetes Objekt gefunden ist.

Finanzielle Grundlage

Nach Abzug aller Rückstellungen und der Betriebsmittel-Rücklage reicht das freie Vermögen (Projektion zum 31.12.2026) aus, um eine Rücklage von 15.000 € zu bilden, ohne das laufende Budget zu belasten. Die Zahlen werden auf der Mitgliederversammlung vorgestellt.

4Arbeiter*innen-Olympiade mit befreundeten Vereinen aus ganz DeutschlandAntrag · Kai Friedhoff

Antrag

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

  1. Roter Stern Berlin richtet gemeinsam mit befreundeten Vereinen aus ganz Deutschland eine Arbeiter*innen-Olympiade aus. Sie soll im Sommer 2027 in Berlin stattfinden.
  2. Der Vorstand richtet gemeinsam mit Roter Stern Vernetzung und interessierten Mitgliedern eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung ein. Diese nimmt Kontakt zu befreundeten Vereinen auf und erarbeitet ein Konzept mit Sportarten, Ablauf, Unterbringung, Finanzierung und Kooperationspartnern.
  3. Der Vorstand prüft Fördermöglichkeiten (z. B. Landes- und Bundesmittel, Stiftungen, Erasmus+ bei internationaler Beteiligung) und beantragt sie, soweit sie passen.

Begründung

Der Antrag knüpft an die Tradition der Arbeiter*innen-Olympiaden der 1920er- und 1930er-Jahre an (u. a. Frankfurt 1925, Wien 1931). Sie stellten dem kommerziellen Spitzensport einen Sport entgegen, der solidarisch, offen für alle und ohne Profitlogik ist. Roter Stern Berlin steht für einen Sport, in dem Teilnahme, Gemeinschaft und gesellschaftliches Engagement mehr zählen als Leistung um jeden Preis.

Eine Olympiade mit befreundeten Vereinen würde:

  • die Vernetzung mit Vereinen aus ganz Deutschland stärken,
  • unseren Sportgruppen die Möglichkeit geben, sich zu präsentieren und miteinander zu messen,
  • neue Mitglieder gewinnen, besonders Jugendliche,
  • ein sichtbares Zeichen für solidarischen Breitensport setzen.

Finanzierung

Geplant sind Teilnahmebeiträge, Fördermittel und Spenden, außerdem Sachleistungen und ehrenamtliche Arbeit. Der Verein trägt kein finanzielles Risiko.

§
Anträge auf Satzungsänderung

Es sind keine eingegangen. Die Frist ist am 17.10.2026 abgelaufen, Satzungsänderungen können auf der Versammlung nicht mehr beantragt werden.

Was die Satzung sagt

Regeln für die Mitgliederversammlung

Die wichtigsten Punkte aus §§ 11–13 unserer Satzung in Kurzform. Verbindlich ist der Wortlaut der Satzung (PDF).

  • § 11 Abs. 1Einmal im Jahr

    Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.

  • § 11 Abs. 2Außerordentliche Versammlung

    Verlangen 20 % der Mitglieder schriftlich beim Vorstand eine außerordentliche Versammlung, muss spätestens 21 Tage danach eingeladen werden.

  • § 11 Abs. 3Einladung

    Der Vorstand lädt schriftlich per Post oder E-Mail ein – mindestens 7 Tage vorher und mit Tagesordnung. Maßgeblich ist die letzte Adresse, die du dem Verein mitgeteilt hast.

  • § 11 Abs. 4Zuständigkeit

    Die Versammlung entscheidet über Satzung, Beitrags- und Finanzordnung, die Wahl und Entlastung von Vorstand und Kassenprüfenden sowie über eine Auflösung des Vereins.

  • § 12 Abs. 1Leitung

    Die Versammlung leitet der*die Vorsitzende, die Stellvertretung oder ein anderes Vorstandsmitglied. Ist niemand davon da, bestimmt die Versammlung die Leitung mit einfacher Mehrheit.

  • § 12 Abs. 2Mehrheiten

    Beschlüsse brauchen die einfache Mehrheit der Anwesenden. Satzungsänderungen brauchen 2/3 der Anwesenden, die Auflösung 2/3 aller Vereinsmitglieder.

  • § 12 Abs. 2Wie abgestimmt wird

    Schriftlich wird nur abgestimmt, wenn 1/3 der Anwesenden das verlangt. Bei Wahlen reicht schon ein Mitglied für eine geheime Abstimmung.

  • § 12 Abs. 3–4Anträge

    Satzungsänderungen müssen zwei Wochen vorher schriftlich beim Vorstand sein und in der Einladung stehen. Andere wichtige Anträge ebenfalls mit zwei Wochen Frist; Initiativanträge vor Ort sind in außergewöhnlichen Situationen möglich.

  • § 13 Abs. 1Protokoll

    Alle Beschlüsse werden mit Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis protokolliert und von Versammlungsleitung und Protokollführung unterschrieben.

Fragen zur Versammlung?

Die Antragsfrist ist abgelaufen. Auf der Versammlung sind nur noch Initiativanträge möglich; über sie entscheiden die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Fragen bitte per E-Mail an den Vorstand.