Spenden


Unterstütze uns mit deinen Spenden!

Als solidarischer Sportverein wollen wir nicht, dass Menschen aus ökonomischen Gründen keinen Sport in Ihrem Lieblingssportverein machen können. Daher haben wir sehr niedrige Mitgliedsbeiträge. Bereits  ab 1,00 EUR pro Monat kann man bei uns mitmachen. Um dennoch gute Vereinsarbeit leisten zu können, benötigen wir in unserer kapitalistisch verfassten, auf Tausch und Ware basierenden Gesellschaft Spenden.

Unter anderem für Trainingsmaterialien, für Aufwandsentschädigungen unserer Trainer*innen, für Fahrtkosten, Zuschüsse für Trainingslager und Bildungsreisen, Porto, Aus- und Weiterbildung unserer Aktiven, Werbe- und Raumkosten und noch einiges mehr.

Jeder Cent zählt. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, kannst du uns natürlich auch Geld spenden und es später sogar von deiner Steuer absetzen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.vereinonline.org zu laden.

Inhalt laden


Wie genau das funktioniert und welche Vorteile du durch eine Spende hast, erfährst du über fairhelfen.de 

Dort findest du auch einen kostenlosen Spendenrechner, welcher die möglichen Steuerersparnisse für dich ermittelt.

Wohl alle rund 88.000 deutschen Sportvereine nehmen für ihre Aktivitäten gerne Spenden entgegen. Und unter bestimmten Voraussetzungen profitieren sogar alle Beteiligten von der Spende: Der Verein kann beispielsweise seine Angebote ausbauen oder in die Jugendarbeit investieren – und der Spender kann das Geld von der Steuer absetzen. Lesen Sie hier, was dabei zu beachten ist, und rechnen Sie die potenzielle Steuerersparnis gleich online aus! Ein Online-Formular finden Sie unten auf dieser Seite.

Warum spenden?

Sport macht nicht nur Spaß, sondern erfüllt auch soziale und medizinische Funktionen: Wer gemeinsam Sport treibt, hält sich fit – von der Kindheit bis ins hohe Alter. Gefragt sind nicht nur Mannschafts- und Trendsportarten, sondern gerade klassische Angebote wie das Turnen. Rund 24 Millionen Bundesbürger, von Jung bis Alt, sind Mitglied in einem Sportverein. Die beliebtesten Sportarten waren im Jahr 2019 (sortiert nach Mitgliederzahlen): Fitness, Fußball, Turnen, Tennis, Schießsport, Alpenverein (Wandern), Leichtathletik, Handball, Reiten und Golf.

Viele Vereine betreiben eine intensive Sportförderung für Kinder und Jugendliche. Dahinter steht der Wunsch, jungen Menschen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu geben, sie vielleicht sogar „von der Straße zu holen“. Für diese gemeinnützigen Angebote benötigen die Sportvereine erhebliche finanzielle Mittel (Übungsleiter, Sportstätten, Sportverwaltung), die sich oft kaum aus den Mitgliedsbeiträgen alleine aufbringen lassen. Daher sind Spenden von Mitgliedern und außenstehenden Förderern gerne gesehen.

Neben dem Breitensport erhofft sich auch der Spitzensport eine Spendenunterstützung. Denn während Profisportler mancher populärer Sportarten hohe Einnahmen erzielen, muss die Mehrheit der Athleten ihr Engagement selbst finanzieren.

Laut dem aktuellen Sportentwicklungsbericht 2017/18 haben die deutschen Sportvereine im Durchschnitt 3705 Euro Spendengelder eingenommen. Spenden waren somit der zweitgrößte Einnahmeposten – nach den Mitgliedsbeiträgen, aber deutlich vor Veranstaltungseinnahmen und öffentlichen Zuschüssen.

Spenden von der Steuer absetzen

Häufig sind Sportvereine als gemeinnützig anerkannt. Damit sind für den Verein einige Vorteile verbunden, beispielsweise entfällt die Körperschaftssteuer. Für finanzielle Zuwendungen besonders wichtig: Spenden an gemeinnützige Organisationen lassen sich von der Einkommensteuer abziehen. Das bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen um die getätigte Spende gemindert wird.

Grenzen der Abzugsfähigkeit gibt es für Großspenden: Maximal 20 Prozent des Einkommens können pro Jahr steuerlich berücksichtigt werden. Liegt die Spendensumme darüber, lässt sie sich aber auf kommende Steuerjahre verschieben. Die 20-Prozent-Grenze ist also nur für sehr großzügige Sportspenden relevant sein.

Die Zahlung kann der Verein mit einer Spendenbescheinigung bestätigen. In vielen Fällen ist das allerdings überflüssig: Bis zur Grenze von 300 Euro gilt ein Einzahlungsbeleg als „vereinfachter Spendennachweis“. Über 300 Euro wird zwar grundsätzlich eine Spendenbescheinigung benötigt – aber in der Praxis lassen die Finanzämter Steuererklärungen meist völlig ohne Belege zu.

Eine korrekt ausgestellte Spendenbescheinigung (auch „Zuwendungsbestätigung“ genannt) enthält folgende Angaben:

  • Vor- und Nachname des Spenders
  • Anschrift des Spenders
  • Datum der Spende
  • Betrag der Spende
  • Spendenzweck, sofern vom Spender gewünscht
  • Unterschrift des Vorstandsvorsitzenden oder seines Vertreters

Welche Zuwendungen lassen sich absetzen – und welche nicht?

Nicht jede Zahlung an einen Verein ist abzugsfähig. Das Steuerrecht verlangt, dass Spenden nicht an Gegenleistungen oder Forderungen gebunden sein dürfen. Um es salopp auszudrücken: Die Spende muss als Geschenk gedacht sein – man darf nichts dafür verlangen. Ebenfalls nicht als Spende gelten Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Aufnahmegebühren und alles Andere, das dem Spender direkt zugute kommt.

Prinzipiell lassen sich auch Sachwerte und Zeitspenden (Aufwand) steuerlich absetzen. Allerdings ist es schwierig, Sachen für die Spendenbescheinigung korrekt zu bewerten. Wie hoch ist beispielsweise der Restwert eines gebrauchten, gespendeten Sportgeräts? Eine Aufwandsspende liegt zum Beispiel vor, wenn ein Übungsleiter nach getaner Arbeit auf seine übliche Entlohnung verzichten – sie also dem Verein spendet. Für diese Abläufe gelten allerdings komplexe juristische Vorschriften, sodass in der Praxis immer wieder Fehler vorkommen. Im Zweifel sind Geldspenden die wesentlich einfachere Lösung.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, sondern soll die Rahmenbedingungen Anfang 2020 wiedergeben. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Spenden müssen generell freiwillig geleistet werden. Es darf keine Gegenleistung vorhanden sein.

Eine Spende ist frei von jeglicher Verpflichtung uns gegenüber. Die Höhe der Spende wird von dir selbst bestimmt. Du kannst Geld, Sachleistungen und Zeit spenden. Im letzten Fall sind lediglich direkte Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Anschaffungen von Arbeitsmaterialien steuerlich absetzbar.

 

Der Grundsatz ist: Nur wer Steuern zahlt und eine Einkommenssteuererklärung macht, hat einen Geldvorteil beim Spenden an uns.

Wer sich als Arbeitnehmer oder Selbstständiger verdingt, kann die gespendeten Beiträge in der Einkommenssteuererklärung angeben bzw. seinen Steuerberater übermitteln. Bis 200,00 EUR ist als Nachweis für das Finanzamt der Kontoauszug ausreichend.

Für alle höheren Beträge benötigt ihr von uns eine Zuwedungsbestätigung.

Solltet ihr bisher keine Steuererklärung machen wendet euch an einen Lohnsteuerhilfeverein, z.B. an unseren Freund und Förderer Patrick Schwandt oder an einen Steuerberater eures Vertrauens.

 

1. Beispiel:
Angestellt, Jahresbruttoeinkommen 12.000 EUR, Grenzsteuersatz 20%
Spende an uns: 200,00 EUR, Erstattung bei der Einkommenssteuererklärung: 40,00 EUR
effektiv ausgegeben: 160,00 EUR

2. Beispiel:
Angestellt, Jahresbruttoeinkommen 50.000 EUR, Grenzsteuersatz 39%
Spende an uns: 200,00 EUR, Erstattung bei der Einkommenssteuererklärung: 78,00 EUR
effektiv ausgegeben: 122,00 EUR

 

Unsere Mitgliedsbeiträge sind in der Beitragsordnung geregelt. Diese haben eine konstante Höhe. Sie werden zudem regelmäßig geleistet. Zahlt ein Mitglied mehr als den Mitgliedsbeitrag, so wird die Differenz als gespendet betrachtet. Über diese Spende können wir eine sog. Zuwendungsbestätigung ausstellen. Über den normalen Mitgliedsbeitrag leider nicht.

Mitgliedsbeiträge an Sportvereine sind leider nicht absetzbar, daher dürfen wir dafür auch keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.

Das Gesetzt ist hier eindeutig (§10b EStG):
“[…] Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die
1. den Sport (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21 der Abgabenordnung),
2. kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, […]”

 

Du hast Lust dich zu engagieren und an dem Aufbau eines solidarischen Sportvereins teilzunehmen? Dann hilf uns doch mit deiner Zeitspenden. Es gibt viele Möglichkeiten:

– unterstütze die Öffentlichkeitsarbeit im Verein
– unterstütze unseren Finanzwart in der Buchhaltung, beim Zahlungsverkehr und der Budgetierung
– Ausbau bestehender Sportgruppen
– Aufbau neuer Sportgruppen
– Entwicklung einer nachhaltigen mit unseren Sportler*innen vernetzen Bildungsarbeit
– Entwicklung einer Pressestelle und kontinuierlicher Pressearbeit

Meld dich bei uns Kontakt

 

Gemeinnützig sind Vereine die dem Gemeinwohl dienen und vom Staat dafür lt. Abgabenordnung (AO) anerkannt sind. Es gibt eine Vielzahl von Auflagen, die erfüllt sein müssen, um langfristig und dauerhaft einen Status als gemeinnütziger Verein zu behalten.

Gemeinnützige Vereine profitieren von einigen Steuerbefreiungen und Besserstellungen. Und damit auch du als Mitglied oder Spender*in.

Steuerbegünstigt heißt konkret, dass Spender*innen die Spende an uns steuerlich absetzen können und wir als Verein von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sind.

Die meisten der Aktivitäten sind von der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer befreit, manches, etwa Sportveranstaltungen nur zum verminderten Satz (7 Prozent) umsatzsteuerpflichtig. Fördergelder können steuerfrei oder nur mit einer sehr geringen Besteuerung eingenommen werden.

Die bestehende Gemeinnützigkeit ist auch wichtig, dass wir als Verein die Möglichkeit haben sportförderungswürdig zu sein, um damit z.B. Hallen- und Sportplatzzeiten in Berlin kostenfrei nutzen zu können.

 

Bis spätestens April eines Jahres senden wir euch die Zuwendungsbestätigung des Vorjahres. Sollten wir doch mal jemanden vergessen haben oder ihr eure Zuwendungsbestätigung bereits früher benötigen teilt uns das gern mit, dann werden diese individuell erstellt und euch übermittelt