Wohl alle rund 88.000 deutschen Sportvereine nehmen für ihre Aktivitäten gerne Spenden entgegen. Und unter bestimmten Voraussetzungen profitieren sogar alle Beteiligten von der Spende: Der Verein kann beispielsweise seine Angebote ausbauen oder in die Jugendarbeit investieren – und der Spender kann das Geld von der Steuer absetzen. Lesen Sie hier, was dabei zu beachten ist, und rechnen Sie die potenzielle Steuerersparnis gleich online aus! Ein Online-Formular finden Sie unten auf dieser Seite.
Warum spenden?
Sport macht nicht nur Spaß, sondern erfüllt auch soziale und medizinische Funktionen: Wer gemeinsam Sport treibt, hält sich fit – von der Kindheit bis ins hohe Alter. Gefragt sind nicht nur Mannschafts- und Trendsportarten, sondern gerade klassische Angebote wie das Turnen. Rund 24 Millionen Bundesbürger, von Jung bis Alt, sind Mitglied in einem Sportverein. Die beliebtesten Sportarten waren im Jahr 2019 (sortiert nach Mitgliederzahlen): Fitness, Fußball, Turnen, Tennis, Schießsport, Alpenverein (Wandern), Leichtathletik, Handball, Reiten und Golf.
Viele Vereine betreiben eine intensive Sportförderung für Kinder und Jugendliche. Dahinter steht der Wunsch, jungen Menschen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu geben, sie vielleicht sogar „von der Straße zu holen“. Für diese gemeinnützigen Angebote benötigen die Sportvereine erhebliche finanzielle Mittel (Übungsleiter, Sportstätten, Sportverwaltung), die sich oft kaum aus den Mitgliedsbeiträgen alleine aufbringen lassen. Daher sind Spenden von Mitgliedern und außenstehenden Förderern gerne gesehen.
Neben dem Breitensport erhofft sich auch der Spitzensport eine Spendenunterstützung. Denn während Profisportler mancher populärer Sportarten hohe Einnahmen erzielen, muss die Mehrheit der Athleten ihr Engagement selbst finanzieren.
Laut dem aktuellen Sportentwicklungsbericht 2017/18 haben die deutschen Sportvereine im Durchschnitt 3705 Euro Spendengelder eingenommen. Spenden waren somit der zweitgrößte Einnahmeposten – nach den Mitgliedsbeiträgen, aber deutlich vor Veranstaltungseinnahmen und öffentlichen Zuschüssen.
Spenden von der Steuer absetzen
Häufig sind Sportvereine als gemeinnützig anerkannt. Damit sind für den Verein einige Vorteile verbunden, beispielsweise entfällt die Körperschaftssteuer. Für finanzielle Zuwendungen besonders wichtig: Spenden an gemeinnützige Organisationen lassen sich von der Einkommensteuer abziehen. Das bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen um die getätigte Spende gemindert wird.
Grenzen der Abzugsfähigkeit gibt es für Großspenden: Maximal 20 Prozent des Einkommens können pro Jahr steuerlich berücksichtigt werden. Liegt die Spendensumme darüber, lässt sie sich aber auf kommende Steuerjahre verschieben. Die 20-Prozent-Grenze ist also nur für sehr großzügige Sportspenden relevant sein.
Die Zahlung kann der Verein mit einer Spendenbescheinigung bestätigen. In vielen Fällen ist das allerdings überflüssig: Bis zur Grenze von 300 Euro gilt ein Einzahlungsbeleg als „vereinfachter Spendennachweis“. Über 300 Euro wird zwar grundsätzlich eine Spendenbescheinigung benötigt – aber in der Praxis lassen die Finanzämter Steuererklärungen meist völlig ohne Belege zu.
Eine korrekt ausgestellte Spendenbescheinigung (auch „Zuwendungsbestätigung“ genannt) enthält folgende Angaben:
- Vor- und Nachname des Spenders
- Anschrift des Spenders
- Datum der Spende
- Betrag der Spende
- Spendenzweck, sofern vom Spender gewünscht
- Unterschrift des Vorstandsvorsitzenden oder seines Vertreters
Welche Zuwendungen lassen sich absetzen – und welche nicht?
Nicht jede Zahlung an einen Verein ist abzugsfähig. Das Steuerrecht verlangt, dass Spenden nicht an Gegenleistungen oder Forderungen gebunden sein dürfen. Um es salopp auszudrücken: Die Spende muss als Geschenk gedacht sein – man darf nichts dafür verlangen. Ebenfalls nicht als Spende gelten Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Aufnahmegebühren und alles Andere, das dem Spender direkt zugute kommt.
Prinzipiell lassen sich auch Sachwerte und Zeitspenden (Aufwand) steuerlich absetzen. Allerdings ist es schwierig, Sachen für die Spendenbescheinigung korrekt zu bewerten. Wie hoch ist beispielsweise der Restwert eines gebrauchten, gespendeten Sportgeräts? Eine Aufwandsspende liegt zum Beispiel vor, wenn ein Übungsleiter nach getaner Arbeit auf seine übliche Entlohnung verzichten – sie also dem Verein spendet. Für diese Abläufe gelten allerdings komplexe juristische Vorschriften, sodass in der Praxis immer wieder Fehler vorkommen. Im Zweifel sind Geldspenden die wesentlich einfachere Lösung.
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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, sondern soll die Rahmenbedingungen Anfang 2020 wiedergeben. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.